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R.I.B. Bildungszentrum
Postfach 1135
Hauptstraße 47
36148 Kalbach
Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem R.I.B. Bildungszentrum (im Folgenden kurz R.I.B. genannt) und den Teilnehmer/innen an Schulungsmaßnahmen.
Sie gelten als Bestandteil der Dienstleistungsverträge zu Teilnahme an Schulungen. In diesen Dienstleistungsverträgen können Vereinbarungen getroffen werden, die von den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
Das R.I.B. behält sich eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen vor. Für bereits geschlossene Teilnahmeverträge gelten die Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig waren, es sei denn, die Änderung wurde durch gesetzliche Bestimmungen notwendig oder stellt für Teilnehmer/innen eine Verbesserung dar.
2. Zugangsvoraussetzungen
Sind für einen Lehrgang Zugangsvoraussetzungen festgelegt, kann das R.I.B. einen Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen verlangen. Vertraut das R.I.B. auf die Versicherung des/der Anmeldenden, die Voraussetzungen zu erfüllen, haftet sie nicht für Folgen, die sich aus falschen Angaben ergeben.
Sind festgelegte Voraussetzungen formell nicht erfüllt, kann das R.I.B. einer Teilnahme dennoch zustimmen, wenn mit einem Erfolg zu rechnen ist.
Bereitet ein Lehrgang auf externe Prüfungen (z.B. durch die IHK) vor, informiert das R.I.B. nach bestem Wissen über die Zulassungsvoraussetzungen für diese Prüfung, haftet jedoch nicht dafür, dass die Zulassung tatsächlich erfolgt.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Lehrgang stellt einen Antrag im Sinne des §§ 145 ff. BGB dar. Vor der Anmeldung zu Lehrgängen von mehr als einem Monat Dauer bietet das R.I.B. ein kostenloses Beratungsgespräch an. Die Bearbeitung von Anmeldungen, denen ein solches Gespräch nicht vorangegangen ist, kann zurückgestellt werden, wenn Zweifel darüber bestehen, dass der/die Anmeldende ausreichend über Inhalte, Voraussetzungen, Abschluss oder Kosten der Schulung informiert ist.
Die Bearbeitung von Anmeldungen kann weiterhin zurückgestellt werden, wenn sie nicht alle nötigen Informationen enthalten, Nachweise über Zugangsvoraussetzungen ausstehen oder die Frage einer Kostenübernahme noch ungeklärt ist.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge, in der die Anmeldungen bei dem R.I.B. eingegangen sind, es sei denn, der Bearbeitung stehen die erwähnten Gründe entgegen.
4. Anmeldebestätigung und Vertragsabschluss
Das R.I.B. behält sich vor, angekündigte Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die nötige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder Umstände, die nicht durch das R.I.B. zu vertreten sind, eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
Eine Bestätigung seitens dem R.I.B. dass die Anmeldung eingegangen und vollständig ist oder dass im gebuchten Kurs ein Platz reserviert ist, stellt daher noch nicht den Abschluss des Vertrages dar. Eines Dienstleistungsvertrages nach §§ 611 ff BGB zur Kursteilnahme (Teilnahmevertrag) kommt erst mit der verbindlichen Anmeldebestätigung durch das R.I.B. zustande. Diese Bestätigung kann als erfolgt betrachtet werden, wenn die Teilnahme geduldet wird.
5. Rücktritt / Bindung an die Anmeldung
Der Anmeldende kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen von seiner Anmeldung kostenfrei zurücktreten, auch wenn in dieser Frist ein Vertrag zustande gekommen ist. Liegen zwischen der Anmeldung und dem Beginn des Lehrgangs weniger als 14 Tage, endet die Frist mit Beginn des Lehrgangs. Ist die Anmeldung von der Zusage eines Kostenträgers (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsagentur) abhängig gemacht, endet die Frist für den Rücktritt unabhängig vom Datum der Anmeldung zum Beginn des Lehrgangs (Sonderrücktrittsrecht).

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Bindung an die Anmeldung endet spätestens mit dem vorgesehenen Beginn des Lehrgangs, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung durch das R.I.B. erfolgt ist.
6. Lehrgangsgebühren
Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist im Teilnahmevertrag bestimmt. Sie wird mit Beginn des Lehrgangs fällig. Bei Lehrgängen von mehr als 4 Wochen Dauer kann eine Vereinbarung über die Zahlung in Raten getroffen werden.
Bei Ratenzahlung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die fälligen Raten zum Werden die Lehrgangsgebühren nicht entrichtet oder gerät der/die Teilnehmer/in mit mehr als zwei Raten in Verzug kann das R.I.B.: sie/ihn vom Unterricht ausschließen.
Werden die Kosten des Lehrgangs ganz oder teilweise von Dritten (z.B. der Arbeitsagentur) übernommen, erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin damit einverstanden, dass die Zahlung direkt auf das Konto des R.I.B. erfolgt.
Fallen gesonderte Prüfungsgebühren an, sind diese vor der Prüfung zu entrichten. Prüfungsgebühren für externe Prüfungen sind nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten.
7. Die Dienstleistung des R.I.B.
Das R.I.B. erteilt Unterricht im Rahmen des im Teilnahmevertrages oder seinen Anlagen beschriebenen Angebots und stellt dafür Räume und Geräte zur Verfügung.
Sie behält sich Anpassungen des Unterrichtsstoffs und Änderungen im Ablauf vor, sofern diese das Ziel des Lehrgangs nicht beeinträchtigen.
Von wesentlichen Änderungen des Unterrichtsstoffes oder Ablaufes werden die Teilnehmer/innen schriftlich benachrichtigt. Sie haben in einem solchen Fall das Recht, mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
Wird es dem R.I.B. während der Maßnahme unmöglich, den Unterricht im vereinbarten Umfang zu erteilen, steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zu, sobald feststeht, dass das R.I.B. dem Mangel nicht in angemessener Frist abhelfen kann.
8. Pflichten der Teilnehmer
Teilnehmer sind verpflichtet, die Haus- und Studienordnung sowie die gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen zu beachten. Bei groben Verstößen, insbesondere solchen, die den geordneten Lehr-betrieb beeinträchtigen oder die Sicherheit gefährden, ist das R.I.B. berechtigt, den/die Teilnehmer/in vom Unterricht vorübergehend oder dauernd auszuschließen.
Unterlagen, welche das R.I.B. den Teilnehmern überlässt, sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
Für die regulären Schulungs- und Übungsveranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. Verhinderungen aus wichtigem Grund sind dem R.I.B. schriftlich anzuzeigen. Teilnehmer/innen, die häufig oder über längere Zeiträume ohne Entschuldigung fehlen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Werden Leistungen nach SGB II/III in Anspruch genommen, sind Teilnehmer/innen auch zur Beachtung der vom Kostenträger gemachten Auflagen verpflichtet.

8a Urlaubsregelung/Ferienregelung für SGB II/III Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Maßnahmedauer mehr als 26 Wochen = 2 Tage/Monat
Maßnahmedauer unter 26 Wochen = kein Urlaub
9. Kündigung
Teilnehmern stehen die in Nr. 7 genannten Kündigungsrechte zu. Bei Lehrgängen von mehr als einem Monat Dauer können Teilnehmer/innen den Vertrag zum mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Folgemonats kündigen. Das R.I.B. kann den Vertrag nur dann kündigen, wenn sich die Teilnehmerin / der Teilnehmer schuldhaft verhält oder der geordnete Lehrbetrieb aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich wird.
Sofern eine Kündigung nicht auf schuldhaftes Verhalten der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers begründet ist, ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr anteilig.

9a SGB II/III Teilnehmer/innen, die während des Lehrgangs durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme eine Arbeitslosigkeit beenden, können ohne Einhaltung der Frist kündigen. Der resultierende Austrittstermin wird mit der geldgebenden Stelle abgestimmt.
10. Haftungsbeschränkung
R.I.B. haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen (Bildungs-) Maßnahme oder aus einem Abbruch einer Bildungsmaßnahme resultieren.
Die Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Maßnahmenträgers oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
11. Datenschutz
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer willigt ein, dass das R.I.B. seine persönlichen Daten speichert, soweit sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schulungsveranstaltungen und der Vertrags-abwicklung erforderlich sind. Die Behandlung dieser Daten unterliegt dem BDSG.
Die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen und weitere Informationen, die das R.I.B. oder deren Beauftragen bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen oder Beratungsgesprächen bekannt werden, unterliegen strengster Vertraulichkeit.
Das R.I.B. verpflichtet Mitarbeiter oder andere, die für sie im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden, hierauf und auf die Beachtung der Vorschriften des BDSG. Verstöße, die von Mitarbeitern oder anderen mit der Leistungserbringung betrauten Personen begangen werden, können dem R.I.B. nur dann angelastet werden, wenn diese bei Beachtung der Sorgfaltspflicht hätten vermieden werden können.
Teilnehmer/innen haben das Recht, die gespeicherten Daten kostenfrei einzusehen.
Trägt ein Dritter (z.B. die Arbeitsagentur) die Kosten des Lehrgangs ganz oder teilweise, ist das R.I.B. berechtigt, diesem Informationen über die Teilnahme zu geben, ihn über Ausschluss vom Unterricht oder Kündigung zu informieren oder zu benachrichtigen, wenn die Erreichung des Lehrgangsziels gefährdet ist.
Das R.I.B. kann nicht für die Vertraulichkeit oder Sicherheit von persönlichen Daten auf Rechnern, die Teilnehmer/innen zur Übung zur Verfügung gestellt werden, garantieren. Das Gleiche gilt für elektronische Postfächer, die zu Übungszwecken eingerichtet werden.
12. Sonstiges
Für außergerichtliche Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.